Schule & Partner › Kooperationen
Förderer
Ein Schulradio kostet weniger als viele denken – aber nicht nichts. Wer Förderer gezielt anspricht, sichert Technik, Honorare und Laufzeit.
- Medienanstalt NRW: Förderung des Bürgerfunks; Schul- und Jugendprojekte werden vorrangig gefördert, wenn eine Kooperation mit der Veranstaltergemeinschaft vereinbart ist.
- Land und Bund: Programme der kulturellen Bildung wie „Kultur und Schule“ und „Kultur macht stark“.
- Vor Ort: Schulträger, Fördervereine, Stiftungen, Ganztagsträger.
Medienanstalt NRW: Bürgerfunk
Nach der Fördersatzung Bürgermedien fördert die Landesanstalt für Medien NRW (heute Medienanstalt NRW) im Bürgerfunk Schul- und Jugendprojekte zur Förderung von Medienkompetenz. Voraussetzung ist eine Kooperation mit der Veranstaltergemeinschaft. Förderfähige Kosten sind laut früheren Satzungen unter anderem Honorare, Raum, Technik, Verwaltung und Organisation; ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Mittel sind begrenzt. Anträge sind schriftlich zu stellen. Konkrete Höchstsätze, Fristen und Mindestteilnehmerzahlen für Kurse stehen in den jeweils aktuellen Richtlinien und Bekanntgaben.
Kulturelle Bildung: Land und Bund
- Landesprogramm „Kultur und Schule“: Kooperation zwischen Schulen und Künstler:innen; Ansprechpartner sind in der Regel Kultur- oder Kreiskulturämter vor Ort.
- „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ (2023–2027): Bundesprogramm mit bundesweit tätigen Programmpartnern.
- Weitere Programme: eine laufend aktualisierte Liste führt Bildungspartner NRW.
Vor Ort: Schulträger, Ganztag, Fördervereine
Ausstattung kann über Schulträger und Medienentwicklungsplanung laufen, laufende Angebote über Ganztagsmittel der Träger. Fördervereine und regionale Stiftungen unterstützen oft kleinere Anschaffungen.
Antragscheckliste
- Ziele und Wirkung: Was soll sich verändern (Medienkompetenz, Beteiligung, Sprachbildung)?
- Zielgruppe: Wer nimmt teil, wie viele, welche Altersstufen?
- Plan: Ablauf, Rollen, Termine, Veröffentlichung.
- Kostenplan: Technik, Honorare, Raum, Verwaltung, Eigenanteil.
- Nachhaltigkeit: Was bleibt nach der Förderung?
- Nachweise: Sendungen, Teilnehmerlisten, Kurzbericht.
Eine Seite genügt: Projektskizze
Beginnen Sie mit einer Seite: Anlass, Ziel, Zielgruppe, Ablauf, Kosten, Wirkung. Sie dient als Gesprächsgrundlage mit jedem Förderer.
Quellen und weiterführende Links
- Fördersatzung Bürgermedien (Medienanstalt NRW, PDF)
- Fördermöglichkeiten kulturelle Bildung (Bildungspartner NRW, PDF)
Stand der Recherche: Oktober 2026. Bitte die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Fristen direkt bei den Förderern prüfen.