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Förderer

Ein Schulradio kostet weniger als viele denken – aber nicht nichts. Wer Förderer gezielt anspricht, sichert Technik, Honorare und Laufzeit.

Auf einen Blick

Medienanstalt NRW: Bürgerfunk

Nach der Fördersatzung Bürgermedien fördert die Landesanstalt für Medien NRW (heute Medienanstalt NRW) im Bürgerfunk Schul- und Jugendprojekte zur Förderung von Medienkompetenz. Voraussetzung ist eine Kooperation mit der Veranstaltergemeinschaft. Förderfähige Kosten sind laut früheren Satzungen unter anderem Honorare, Raum, Technik, Verwaltung und Organisation; ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Mittel sind begrenzt. Anträge sind schriftlich zu stellen. Konkrete Höchstsätze, Fristen und Mindestteilnehmerzahlen für Kurse stehen in den jeweils aktuellen Richtlinien und Bekanntgaben.

Kulturelle Bildung: Land und Bund

Vor Ort: Schulträger, Ganztag, Fördervereine

Ausstattung kann über Schulträger und Medienentwicklungsplanung laufen, laufende Angebote über Ganztagsmittel der Träger. Fördervereine und regionale Stiftungen unterstützen oft kleinere Anschaffungen.

Antragscheckliste

  1. Ziele und Wirkung: Was soll sich verändern (Medienkompetenz, Beteiligung, Sprachbildung)?
  2. Zielgruppe: Wer nimmt teil, wie viele, welche Altersstufen?
  3. Plan: Ablauf, Rollen, Termine, Veröffentlichung.
  4. Kostenplan: Technik, Honorare, Raum, Verwaltung, Eigenanteil.
  5. Nachhaltigkeit: Was bleibt nach der Förderung?
  6. Nachweise: Sendungen, Teilnehmerlisten, Kurzbericht.

Eine Seite genügt: Projektskizze

Beginnen Sie mit einer Seite: Anlass, Ziel, Zielgruppe, Ablauf, Kosten, Wirkung. Sie dient als Gesprächsgrundlage mit jedem Förderer.

Quellen und weiterführende Links

Stand der Recherche: Oktober 2026. Bitte die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Fristen direkt bei den Förderern prüfen.